Tarifvertrag

Tarifvertraglich wurde das Thema Weiterbildung bereits in den 60er Jahren in den Rationalisierungsschutzabkommen aufgegriffen. Qualifizierung spielte in diesen Abkommen aber noch eine untergeordnete Rolle, an erster Stelle ging es um Kündigungsschutz und Verdienstabsicherung. Eine offensive Wendung erhielten Qualifizierungstarifverträge in den 80er Jahren. Aufgrund des Strukturwandels und der Krisenprozesse in mehreren Branchen, kam dem Thema Weiterbildung eine tragende Funktion zur Beschäftigungssicherung zu. In den 90er Jahren wurde schließlich Qualifizierung als eigenständiges gewerkschaftliches Thema etabliert. Dies sind z.B. der Tarifvertrag zur Förderung der Umschulung und Fortbildung in der Druckindustrie vom 01.10.1990, der Tarifvertrag zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Textil- und Bekleidungsindustrie aus dem Jahr 1997, der Qualifizierungstarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Baden Württembergs vom 01.09.2001 oder der Qualifizierungstarifvertrag der Feinstblechpackungsindustrie vom 01.04.2004.

Jüngstes Beispiel ist der Tarifvertrag zur Qualifizierung auf den sich IG Metall und Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen am 22. April 2006 verständigt haben. Nach Übernahmeempfehlung von IG Metall-Vorstand und Gesamtmetall erfolgte Übernahme in seinen wesentlichen Bestandteilen in den regionalen Tarifgebieten West und Ost Wesentliche Inhalte des Tarifvertrages sind:
• Der Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig mit dem Betriebsrat über die Unternehmensplanung zu sprechen - insbesondere über den daraus resultierenden Personalbedarf und die Qualifizierungsplanung. Dabei müssen die besonderen Belange Älterer Arbeitnehmer/innen, Teilzeitbeschäftigter und Beschäftigte mit Familienpflichten berücksichtigt werden.
• Auf der Basis der ermittelten Qualifizierungsbedarfe werden mit den Beschäftigten regelmäßige (in der Regel jährliche) Gespräche geführt, um den individuellen Qualifizierungsbedarf zu ermitteln. Wenn Bedarf besteht, werden im Anschluss Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart, die verbindlichen Charakter haben. Beschäftigte haben das Recht, den Betriebsrat zu diesem Gespräch hinzuzuziehen.
• Konflikte zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs sollen möglichst einvernehmlich im Betrieb entschieden werden. Bei weitergehenden Streitigkeiten kann eine paritätische Kommission eingerichtet werden, die eine Einigung herbeiführt. Kommt es auch dort zu keiner Einigung, kann beispielsweise die tarifliche Einigungsstelle gemäß Manteltarifvertrag angerufen werden.
• Im Tarifvertrag werden verschiedene Arten von Qualifizierung unterschieden:
- Betrieblich notwendige Erhaltungs- und Anpassungsqualifizierung für das eigene Aufgabengebiet sowie Umqualifizierung für eine gleich- oder höherwertige Aufgabe im Betrieb, wenn bisherige Arbeitsaufgaben wegfallen: diese Weiterbildung findet in der Arbeitszeit statt; die Kosten trägt der Arbeitgeber.
- Bei dem Wunsch, an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen, die es dem Beschäftigten ermöglicht, eine höherwertige Arbeitsaufgabe übernehmen zu können, handelt es sich um eine Entwicklungsqualifizierung. Dabei bringt der/die Beschäftigte die Hälfte der Zeit für die Weiterbildungsmaßnahme in Form von unbezahlter Arbeitszeit als Eigenanteil mit ein. Eine Verrechnung mit Guthaben aus Arbeitszeitkonten ist möglich.
- Weiterhin gibt es die Möglichkeit, sich unbezahlt für persönliche berufliche Weiterbildung freistellen zu lassen. Persönliche berufliche Weiterbildung ist im Grundsatz geeignet, eine Tätigkeit im freistellenden Betrieb auszuüben; es besteht jedoch aufgrund der aktuellen Beschäftigungssituation kein betrieblicher Bedarf für derartige Qualifizierungsmaßnahmen. Dabei sind zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten zu vereinbaren: Beginn und Dauer der Maßnahme, die Art der Freistellung und der Anspruch auf Wiedereinstellung nach Ende der Maßnahme geregelt werden. Die Weiterbildungskosten trägt der/die Beschäftigte.

Weitere Infos:
Einen Überblick über die aktuelle Diskussion in den Gewerkschaften zu Qualifizierungstarifverträgen bietet die Dokumentation der gemeinsamen Weitebildungskonferenz von ver.di und IG Metall, die im Downloadbereich bereitstehen.