Projektbeschreibung
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Hintergrund
Mit dem Ende 2001 verabschiedeten Job-AQTIV-Gesetz, das am 01.01.2002
in Kraft trat, wurde Job-Rotation als Regelinstrument im Rahmen der SGB
III Förderung eingeführt. Der Grundgedanke, der hinter JobRotation
steht, ist ebenso einfach wie überzeu-gend. Beschäftigte
Arbeitnehmer/innen erhalten die Möglichkeit an Weiterbildungsmaßnahmen
teilzu-nehmen. Während deren Abwesenheit springen Ar-beitssuchende ein,
um Arbeitsausfälle zu vermeiden. Der besondere Scharm von JobRotation
liegt damit in der Verknüpfung von arbeitsmarkt- und
qualifikati-onspolitischen Zielsetzungen. Arbeitsmarktpolitisch bietet
JobRotation Arbeitssuchenden die Möglichkeit, als Stellvertreter für
einen befristeten Zeitraum bis zu 12 Monate in Erwerbsarbeit zu
vermitteln und somit Berufserfahrungen nachzuweisen.
Qualifikationspoli-tisch ermöglicht JobRotation den Beschäftigten, an
beruflicher Weiterbildung teilzunehmen und damit ihre Qualifikationen zu
aktualisieren und die Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen oder auch auf
dem externen Arbeitsmarkt zu verbessern. Gleichzei-tig können
Unternehmen ihren aufgestauten Qualifi-kationsbedarf decken und ihre
Innovationskraft wird gefördert, ohne dass diese einen
Arbeitskraftausfall hinnehmen müssen.
Alle bisherigen Erfahrungen
mit JobRotation zeigen, dass JobRotation und berufliche Qualifizierung
keine Selbstläufer sind. JobRotation benötigt vielfältige
Infrastrukturunterstützung, die in der Regel nicht auf eine Anschubphase
beschränkt ist sondern eher dauerhaft Voraussetzung sein dürfte. Steht
diese Infrastruktur zur Verfügung, kann JobRotation ein erfolgreiches
Integrationsinstrument sein, wie die langjährigen Erfahrungen in
Deutschland und den skandinavischen Ländern zeigen.
Eine Verbreiterung
des Instruments JobRotation kann durch eine Verknüpfung mit weiteren
Qualifizie-rungsinstrumenten erreicht werden. Von zunehmen-der Bedeutung
ist hier beispielhaft das Instrument Lernzeitkonto hervorzuheben,
welches für die beruf-liche Qualifizierung genutzt werden kann.
Lernzeit-konten regeln individuelle Ansprüche auf Lernzeiten, deren
Aufbringung unterschiedlich geregelt wird. Eine Verknüpfung mit
JobRotation erscheint sinnvoll, da hierdurch die Vorraussetzung für die
Inanspruch-nahme der Lernzeiten geschaffen wird.
Voraussetzung für
einen erfolgreichen Einsatz von JobRotation ist eine aufgeschlossene
Personalent-wicklung. Daher sind gemeinsam mit der betriebli-chen
Interessenvertretung unternehmensspezifische Modelle für
Qualifizierungsgespräche und Qualifizie-rungsbedarfsermittlungen zu
entwickeln.
Projektzielsetzung
Ziel des Projektes ist es, das Instrument JobRotation in die Breite
zu tragen, da in vielen Unternehmen die Potenziale, die das Instrument
bietet, noch nicht erkannt werden. Vorrangig geht es darum, das
Instrument und seine Potenziale sowie seine Verknüpfung vor allem mit
den Instrumenten Qualifikations-bedarfsermittlung und Lernzeitkonten
bekannt zu machen.
Dies soll über die gewerkschaftlichen
Vertretungsstrukturen und die betrieblichen Interessenvertretungen
erfolgen. Dadurch kann das Instrument JobRota-tion zusätzlich
unterstützend für betriebliche und tarifliche
Weiterbildungsvereinbarungen eingesetzt werden. Förderlich wirken
hierbei die verbesserten Mitbestimmungsinstrumente zur beruflichern
Weiter-bildung im Betriebsverfassungsgesetz (§ 96 BetrVG in der Fassung
von 2001).
Die Ergebnisse des Projektes sollen als
Projektab-schlussbericht in einem „Handbuch für Betriebsräte zum Umgang
mit dem Instrument JobRotation“ mün-den. In diesem werden Checklisten,
Fördermöglichkeiten, Leitlinien, die Möglichkeiten, die das BetrVG
bietet sowie Beispielfälle für den betrieblichen Ein-satz enthalten
sein.
Weiterhin soll eine Internetplattform aufgebaut werden. Ziel ist
es, einen breiten Zugriff für Arbeitnehmervertreter auf das Thema
JobRotation und berufli-che Qualifizierung / Personalenwicklung zu
ermöglichen. Die Webseite wird von der IG Metall gemeinsam mit dem
Bundesverband JobRotation e.V. betreut.
Zudem ist der Aufbau eines
Betriebsräte-Netzwerkes für JobRotation und Qualifizierungsentwicklung
vor-gesehen, welches an das bestehende Betriebsräte-Netzwerk anknüpft.
Projektdurchführung
Das Projekt wird in einem Zeitraum von 9 Monaten, vom 15.05.2006 bis zum
28.02.2007, gemeinsam vom Bundesverband JobRotation und der IG Metall
durchgeführt. Für die Unterstützung in den Regionen werden drei
Regionalbüros / Ansprechpartner/innen eingerichtet. Regional ist das
Projekt auf die Regio-nen Baden-Württemberg, Rhein-Main-Gebiet und
Norddeutschland begrenzt.
In diesen Regionen sollen mit Unterstützung
der Regionalbüros, Informationsveranstaltungen für Betriebsräte und
hauptamtliche Gewerkschaftsmitglie-der durchgeführt werden, um so das
Instrument JobRotation vorzustellen. Aus dem Kreis der Teilnehmer sollen
Interessierte ausgewählt und mit die-sen Seminare, Schulungen und
Workshops durchge-führt werden. Ziel der Seminare und Schulungen ist es,
die rechtlichen Mitwirkungs-, die Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten zu
vermitteln. In den Worksshops geht es konkret um die Entwicklung
betriebsspezifischer Umsetzungsmöglichkeiten.
Nach Aufarbeitung der
Erfahrungen aus den Veranstaltungen steht eine qualitative Untersuchung
der Einsatzmöglichkeiten von JobRotation im betriebli-chen Kontext an.
Insbesondere geht es um die Auslotung der Möglichkeiten, das Instrument
JobRotation auf betrieblicher Ebene mit den Instrumenten der
betrieblichen Personalentwicklung und Regelungen zu Lernzeitansprüchen
zu verknüpfen. Hierzu erfolgt eine qualitative Untersuchung von 30
Betrieben, deren Auswahl sich aus den Teilnehmer/innen der Seminare und
Workshops ergibt. Diese erfolgt in Form von Expertengesprächen mit
betrieblichen Akteuren, insbesondere den betrieblichen
Interes-senvertretern sowie mit Vertretern der Personalabteilungen.
