Projektbeschreibung

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Hintergrund

Mit dem Ende 2001 verabschiedeten Job-AQTIV-Gesetz, das am 01.01.2002 in Kraft trat, wurde Job-Rotation als Regelinstrument im Rahmen der SGB III Förderung eingeführt. Der Grundgedanke, der hinter JobRotation steht, ist ebenso einfach wie überzeu-gend. Beschäftigte Arbeitnehmer/innen erhalten die Möglichkeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilzu-nehmen. Während deren Abwesenheit springen Ar-beitssuchende ein, um Arbeitsausfälle zu vermeiden. Der besondere Scharm von JobRotation liegt damit in der Verknüpfung von arbeitsmarkt- und qualifikati-onspolitischen Zielsetzungen. Arbeitsmarktpolitisch bietet JobRotation Arbeitssuchenden die Möglichkeit, als Stellvertreter für einen befristeten Zeitraum bis zu 12 Monate in Erwerbsarbeit zu vermitteln und somit Berufserfahrungen nachzuweisen. Qualifikationspoli-tisch ermöglicht JobRotation den Beschäftigten, an beruflicher Weiterbildung teilzunehmen und damit ihre Qualifikationen zu aktualisieren und die Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen oder auch auf dem externen Arbeitsmarkt zu verbessern. Gleichzei-tig können Unternehmen ihren aufgestauten Qualifi-kationsbedarf decken und ihre Innovationskraft wird gefördert, ohne dass diese einen Arbeitskraftausfall hinnehmen müssen.
Alle bisherigen Erfahrungen mit JobRotation zeigen, dass JobRotation und berufliche Qualifizierung keine Selbstläufer sind. JobRotation benötigt vielfältige Infrastrukturunterstützung, die in der Regel nicht auf eine Anschubphase beschränkt ist sondern eher dauerhaft Voraussetzung sein dürfte. Steht diese Infrastruktur zur Verfügung, kann JobRotation ein erfolgreiches Integrationsinstrument sein, wie die langjährigen Erfahrungen in Deutschland und den skandinavischen Ländern zeigen. Eine Verbreiterung des Instruments JobRotation kann durch eine Verknüpfung mit weiteren Qualifizie-rungsinstrumenten erreicht werden. Von zunehmen-der Bedeutung ist hier beispielhaft das Instrument Lernzeitkonto hervorzuheben, welches für die beruf-liche Qualifizierung genutzt werden kann. Lernzeit-konten regeln individuelle Ansprüche auf Lernzeiten, deren Aufbringung unterschiedlich geregelt wird. Eine Verknüpfung mit JobRotation erscheint sinnvoll, da hierdurch die Vorraussetzung für die Inanspruch-nahme der Lernzeiten geschaffen wird.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz von JobRotation ist eine aufgeschlossene Personalent-wicklung. Daher sind gemeinsam mit der betriebli-chen Interessenvertretung unternehmensspezifische Modelle für Qualifizierungsgespräche und Qualifizie-rungsbedarfsermittlungen zu entwickeln.

Projektzielsetzung

Ziel des Projektes ist es, das Instrument JobRotation in die Breite zu tragen, da in vielen Unternehmen die Potenziale, die das Instrument bietet, noch nicht erkannt werden. Vorrangig geht es darum, das Instrument und seine Potenziale sowie seine Verknüpfung vor allem mit den Instrumenten Qualifikations-bedarfsermittlung und Lernzeitkonten bekannt zu machen. Dies soll über die gewerkschaftlichen Vertretungsstrukturen und die betrieblichen Interessenvertretungen erfolgen. Dadurch kann das Instrument JobRota-tion zusätzlich unterstützend für betriebliche und tarifliche Weiterbildungsvereinbarungen eingesetzt werden. Förderlich wirken hierbei die verbesserten Mitbestimmungsinstrumente zur beruflichern Weiter-bildung im Betriebsverfassungsgesetz (§ 96 BetrVG in der Fassung von 2001).
Die Ergebnisse des Projektes sollen als Projektab-schlussbericht in einem „Handbuch für Betriebsräte zum Umgang mit dem Instrument JobRotation“ mün-den. In diesem werden Checklisten, Fördermöglichkeiten, Leitlinien, die Möglichkeiten, die das BetrVG bietet sowie Beispielfälle für den betrieblichen Ein-satz enthalten sein. Weiterhin soll eine Internetplattform aufgebaut werden. Ziel ist es, einen breiten Zugriff für Arbeitnehmervertreter auf das Thema JobRotation und berufli-che Qualifizierung / Personalenwicklung zu ermöglichen. Die Webseite wird von der IG Metall gemeinsam mit dem Bundesverband JobRotation e.V. betreut.
Zudem ist der Aufbau eines Betriebsräte-Netzwerkes für JobRotation und Qualifizierungsentwicklung vor-gesehen, welches an das bestehende Betriebsräte-Netzwerk anknüpft.

Projektdurchführung

Das Projekt wird in einem Zeitraum von 9 Monaten, vom 15.05.2006 bis zum 28.02.2007, gemeinsam vom Bundesverband JobRotation und der IG Metall durchgeführt. Für die Unterstützung in den Regionen werden drei Regionalbüros / Ansprechpartner/innen eingerichtet. Regional ist das Projekt auf die Regio-nen Baden-Württemberg, Rhein-Main-Gebiet und Norddeutschland begrenzt. In diesen Regionen sollen mit Unterstützung der Regionalbüros, Informationsveranstaltungen für Betriebsräte und hauptamtliche Gewerkschaftsmitglie-der durchgeführt werden, um so das Instrument JobRotation vorzustellen. Aus dem Kreis der Teilnehmer sollen Interessierte ausgewählt und mit die-sen Seminare, Schulungen und Workshops durchge-führt werden. Ziel der Seminare und Schulungen ist es, die rechtlichen Mitwirkungs-, die Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten zu vermitteln. In den Worksshops geht es konkret um die Entwicklung betriebsspezifischer Umsetzungsmöglichkeiten.
Nach Aufarbeitung der Erfahrungen aus den Veranstaltungen steht eine qualitative Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten von JobRotation im betriebli-chen Kontext an. Insbesondere geht es um die Auslotung der Möglichkeiten, das Instrument JobRotation auf betrieblicher Ebene mit den Instrumenten der betrieblichen Personalentwicklung und Regelungen zu Lernzeitansprüchen zu verknüpfen. Hierzu erfolgt eine qualitative Untersuchung von 30 Betrieben, deren Auswahl sich aus den Teilnehmer/innen der Seminare und Workshops ergibt. Diese erfolgt in Form von Expertengesprächen mit betrieblichen Akteuren, insbesondere den betrieblichen Interes-senvertretern sowie mit Vertretern der Personalabteilungen.